Luftwechsel

Luftwechsel: Definition, Berechnung und Normvorgaben

Der Luftwechsel ist eine der grundlegenden Kenngrößen in der Raumlufttechnik und beschreibt, wie oft das Luftvolumen eines Raumes pro Stunde vollständig ausgetauscht wird. DIN EN 16798-1 definiert Mindestwerte in Abhängigkeit von Nutzungskategorie und Belegung. Dieser Artikel erläutert die Berechnungsgrundlagen, ordnet Normvorgaben nach Raumtyp und zeigt typische Planungsfehler auf. Der Aufbau folgt dem Weg von der Definition über die Berechnung bis zur normativen Einordnung.

Definition und physikalische Grundlage des Luftwechsels

Der Luftwechsel – in der Fachliteratur auch als Luftwechselrate oder Luftwechselzahl bezeichnet – ist eine dimensionslose Kenngröße, die angibt, wie oft das Luftvolumen eines Raumes innerhalb einer Stunde vollständig durch Zuluft ersetzt wird. Die Einheit ist 1/h (pro Stunde), das Formelzeichen lautet n. Je höher der Wert, desto häufiger wird die Raumluft erneuert – und desto geringer ist im Regelfall die Konzentration luftgetragener Schadstoffe, Gerüche oder CO₂.

Die physikalische Grundlage ist einfach: Ein Raum mit einem bestimmten Luftvolumen VRV_R (in m³) wird von einem Zuluftvolumenstrom V̇ (in m³/h) durchströmt. Das Verhältnis beider Größen ergibt die Luftwechselzahl:

n=V˙/VR[1/h]n\; =\; V̇ \;/\; V_R \;[1/h]

Dabei bezeichnet V̇ den geförderten Außen- oder Zuluftvolumenstrom und VRV_R das geometrische Raumvolumen, berechnet aus Grundfläche mal lichter Raumhöhe. In der Praxis ist zu unterscheiden, ob V̇ den Netto-Außenluftanteil oder den gesamten Umluftanteil beschreibt – diese Unterscheidung ist planungsrelevant, da Umluft keine Frischluftwirkung entfaltet.

Vom nominalen Luftwechsel ist der effektive Luftwechsel zu trennen. Der nominale Wert ergibt sich rechnerisch aus Volumenstrom und Raumgeometrie; er beschreibt jedoch nicht, wie gut die zugeführte Luft tatsächlich in den Aufenthaltsbereich gelangt. Kurzschlussströmungen – wenn Zu- und Abluftöffnungen ungünstig angeordnet sind – können dazu führen, dass ein hoher nominaler Luftwechsel eine schlechte tatsächliche Lufterneuerung im Bereich der Personenaufenthaltszone bewirkt.

Für die Bewertung der tatsächlichen Wirksamkeit wird in DIN EN 16798-1 und der zurückgezogenen, aber weiterhin zitierten DIN EN 13779 die Luftwechseleffizienz εvε_v eingeführt. Sie setzt die nominale mittlere Luftverweilzeit ins Verhältnis zur lokalen Luftverweilzeit. Bei idealer Kolbenströmung nimmt εvε_v den theoretischen Maximalwert von 1,0 an; bei typischer Mischströmung liegt der Wert bei ca. 0,5; bei ungünstigen Kurzschlussströmungen kann er unter 0,5 fallen. Der Luftwechsel als Planungsgröße allein sagt damit noch nichts über die Qualität der Luftverteilung aus – er ist stets in Kombination mit dem Luftführungsprinzip zu bewerten.

In der Normensprache wird zwischen verschiedenen Arten des Luftwechsels unterschieden. Der hygienische Luftwechsel beschreibt den Mindestvolumenstrom, der zur Verdünnung von Schadstoffen und zur Einhaltung von CO₂-Grenzwerten erforderlich ist. Der thermische Luftwechsel gibt an, wie viel Luft zur Abfuhr von Wärmelasten notwendig ist. In der Auslegung ist stets der größere der beiden Werte maßgebend. Der → [Luftvolumenstrom] als übergeordnete Größe wird separat erläutert.

Erfahrungsgemäß unterschätzen Berufseinsteiger die Bedeutung der Raumgeometrie: Ein tiefer Kellerraum mit 2,2 m Raumhöhe und ein Büro mit 3,0 m Raumhöhe benötigen bei gleicher Grundfläche unterschiedliche Volumenströme, um denselben Luftwechsel zu erzielen. Bei der Auslegung ist daher stets das tatsächliche, lichte Raumvolumen – ohne Einbauten – zu verwenden, nicht die Grundfläche allein.

Formel und Berechnung des Luftwechsels

Die Grundformel zur Berechnung des Luftwechsels ist in ihrer Struktur eindeutig, birgt in der Planungspraxis jedoch mehrere typische Fehlerquellen. Die Formel lautet:

n=V˙/VRn \;= \;V̇ \;/ \;V_R

Mit:

  • n = Luftwechselzahl [1/h]
  • V̇ = Zuluft- oder Außenluftvolumenstrom [m³/h]
  • VRV_R = Raumvolumen [m³]

Das Raumvolumen ergibt sich aus der lichten Grundfläche (ARA_R in m²) multipliziert mit der lichten Raumhöhe (hRh_R in m): VRV_R = ARA_R × hRh_R. Bei Räumen mit abgehängten Decken ist die lichte Höhe bis zur Unterkante der Abhängung anzusetzen, nicht bis zur Rohdecke.

Berechnungsbeispiel: Ein Büroraum hat eine Grundfläche von 5,0 m × 6,0 m = 30 m² bei einer lichten Raumhöhe von 2,8 m. Das Raumvolumen beträgt damit VRV_R = 30 × 2,8 = 84 m³. Der Zuluftvolumenstrom ist laut Planung mit 200 m³/h angesetzt. Die resultierende Luftwechselzahl berechnet sich zu:

n=200/84=2,38h1n \;= \;200\; / \;84 \;= \;2,38\; h⁻¹

Dieser Wert liegt im typischen Bereich für Büros mit geringer Belegung und entspricht annähernd dem Richtwert nach DIN EN 16798-1 für Kategorie II (mittlere Raumluftqualität) bei personenbezogener Auslegung.

Die Umkehrrechnung – also die Ermittlung des erforderlichen Volumenstroms aus einem vorgegebenen Luftwechsel – ist ebenso gebräuchlich:

V˙=n×VRV̇ \;=\; n \;×\; V_R

Für denselben Raum und einen geforderten Luftwechsel von n = 3,0 h⁻¹ ergibt sich: V̇ = 3,0 × 84 = 252 m³/h.

Bei Räumen mit mehreren Zonen – etwa einem Großraumbüro mit Flurbereichen und Meetinginseln – empfiehlt sich eine zonenweise Berechnung statt einer pauschalen Raumbetrachtung. In der Planungspraxis führt die Zusammenfassung unterschiedlich genutzter Bereiche zu systematisch zu niedrigen Luftwechselzahlen in der Hauptnutzungszone, weil das Gesamtvolumen den Quotienten vergrößert.

Eine weitere Besonderheit betrifft Räume mit Umluftanteilen. Wenn eine Klimaanlage Umluft zumischt, erhöht sich der technische Luftwechsel (Gesamtvolumenstrom/Raumvolumen), nicht aber der hygienische Luftwechsel (Außenluftvolumenstrom/Raumvolumen). Für die hygienische Auslegung ist ausschließlich der Außenluftanteil relevant. VDI 2082 für Verkaufsräume unterscheidet hier explizit zwischen dem Gesamtvolumenstrom und dem Außenluftanteil und fordert Mindest-Außenluftmengen, die unabhängig vom Umluftbetrieb einzuhalten sind.

Werden Volumenströme in m³/s angegeben – was in internationalen Normen wie ASHRAE 62.1 üblich ist – muss vor der Berechnung eine Einheitenumrechnung erfolgen: 1 m³/s = 3.600 m³/h. Ein Außenluftvolumenstrom von 0,06 m³/s entspricht demnach 216 m³/h. Bei der Auslegung nach europäischen und amerikanischen Normen im selben Projekt ist auf konsistente Einheitenverwendung zu achten.

Normvorgaben nach Raumtyp (DIN EN 16798, ASR A3.6)

Normative Anforderungen an den Luftwechsel sind je nach Nutzungsart, Raumtyp und anwendbarer Rechtsgrundlage unterschiedlich definiert. Die drei wichtigsten Regelwerke für die Planungspraxis in Deutschland sind DIN EN 16798-1, ASR A3.6 und DIN 1946-6.

DIN EN 16798-1 (Energetische Bewertung von Gebäuden – Eingangsparameter für das Innenraumklima) löst die frühere EN 15251 ab und definiert vier Raumluftqualitätskategorien (IDA 1 bis IDA 4):

KategorieBeschreibungTypischer Außenluftvolumenstrom
IDA 1Hohe Luftqualität> 54 m³/(h·Person)
IDA 2Mittlere Luftqualität36–54 m³/(h·Person)
IDA 3Mäßige Luftqualität22–36 m³/(h·Person)
IDA 4Niedrige Luftqualität< 22 m³/(h·Person)

Die IDA-Kategorien sind ausdrücklich personenbezogen und beschreiben Außenluftvolumenströme, keine Luftwechselzahlen. Die Umrechnung auf eine Luftwechselzahl ist damit raumspezifisch und erfordert die Kenntnis der Personenbelegung sowie des Raumvolumens.

ASR A3.6 (Technische Regeln für Arbeitsstätten – Lüftung) ist für Arbeitsstätten rechtsverbindlich und fordert in Abhängigkeit von der Raumgröße und Personenzahl Mindest-Außenluftvolumenströme. Für Büroarbeitsplätze gilt als Richtwert eine Mindestlüftung von 40 m³/h pro Person als Außenluft. Bei ausschließlich natürlicher Lüftung enthält die ASR A3.6 Fensterflächenvorgaben als Ersatzgröße.

DIN 1946-6 gilt für Wohngebäude und regelt die Lüftungsplanung in Abhängigkeit von der Gebäudedichtheit (n50-Wert aus BlowerDoor-Messung). Sie unterscheidet vier Lüftungsstufen: Lüftung zum Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung. Typische Richtwerte für den Luftwechsel in Wohnräumen liegen bei 0,3–0,5 h⁻¹ im Nennbetrieb; der genaue Wert hängt von Gebäudegröße, Nutzfläche und Infiltrationsrate ab.

Für Sondernutzungen gelten abweichende oder ergänzende Anforderungen. In Laboren fordert die TRGS 526 je nach Gefährdungsklasse Luftwechsel von 6 bis über 15 h⁻¹. Operationssäle nach DIN 1946-4 benötigen in der Kernzone mindestens 500 m³/h Außenluft, was bei typischen OP-Raumvolumina Luftwechsel von über 20 h⁻¹ entspricht. In Tiefgaragen schreibt die VDI 2053 bei maschineller Lüftung Luftwechsel von 6 h⁻¹ vor.

Bei der Auslegung ist zu beachten, dass die genannten Normwerte Mindestwerte darstellen. Höhere Belegungsdichten, intensivere Nutzung oder erhöhte Schadstofflasten (z. B. Drucker in Büros, Reinigungsmittel in Sanitärbereichen) erfordern höhere Volumenströme, die den normativen Mindestwert überschreiten können.

Berechnungsbeispiel / Formeln

Das folgende vollständige Berechnungsbeispiel zeigt die normkonforme Auslegung des Luftwechsels für einen Büroraum nach DIN EN 16798-1 und die Überprüfung gegen den Mindestwert der ASR A3.6.

Aufgabenstellung: Für einen Besprechungsraum mit 8 Arbeitsplätzen soll der Mindest-Außenluftvolumenstrom und die resultierende Luftwechselzahl ermittelt werden.

Randbedingungen:

  • Raumgröße: 5,0 m × 8,0 m = 40 m² Grundfläche
  • Lichte Raumhöhe: 2,8 m → VRV_R = 40 × 2,8 = 112 m³
  • Personenzahl: 8 Personen (Vollbelegung)
  • Gewünschte Raumluftqualitätskategorie: IDA 2 (mittlere Luftqualität, typisch für Besprechungsräume)

Schritt 1 – Außenluftvolumenstrom nach DIN EN 16798-1 (IDA 2):

IDA 2 fordert 36 m³/(h·Person) als Außenluftvolumenstrom.

V˙ODA=8Personen×36m3/(h·Person)=288m3/hV̇_{ODA}\; =\; 8 \;Personen \;×\; 36 \;m³/(h·Person) \;=\; 288 \;m³/h

Schritt 2 – Prüfung gegen ASR A3.6:

Die ASR A3.6 fordert mindestens 40 m³/h Außenluft pro Person in Arbeitsstätten.

V˙ASR=8×40=320m3/hV̇_{ASR} \; =\; 8 \;×\; 40 \;=\; 320\; m³/h

Da der ASR-Wert größer ist als der nach DIN EN 16798-1 berechnete Wert, gilt der ASR-Wert als maßgebend. Bei Arbeitsstätten ist die ASR A3.6 als öffentlich-rechtliche Anforderung zwingend einzuhalten; DIN EN 16798-1 liefert in diesem Fall den niedrigeren Planungsansatz und darf nicht unterschritten werden.

Auslegungsvolumenstrom: V̇ = 320 m³/h

Schritt 3 – Luftwechselzahl:

n=V˙/VR=320/112=2,86h1n \;= \;V̇ / V_R\; =\; 320 \;/\; 112\; = 2,86\; h⁻¹

Schritt 4 – Plausibilitätsprüfung:

Für Besprechungsräume werden in der Planungsliteratur häufig Richtwerte von 3–6 h⁻¹ genannt. Der berechnete Wert von 2,86 h⁻¹ liegt am unteren Rand; bei unregelmäßiger Vollbelegung und natürlichen Lüftungszeiten (Stoßlüftung in Pausen) kann dieser Wert vertretbar sein. Bei dauerhafter Vollbelegung ohne Pausen empfiehlt sich eine Erhöhung auf mindestens 3,0 h⁻¹, was einem Volumenstrom von 336 m³/h entspricht.

Schritt 5 – Rückrechnung (Kontrollformel):

n=336/112=3,0h1n\; = \;336\; /\; 112\; =\; 3,0 \;h⁻¹\; ✓

Ein typischer Planungsfehler liegt darin, statt des Außenluftvolumenstroms den Gesamtvolumenstrom (inklusive Umluft) für die Berechnung zu verwenden. Dies führt zu rechnerisch hohen Luftwechselzahlen, ohne dass die hygienische Mindestversorgung tatsächlich sichergestellt ist. Bei Umluftanlagen ist daher der Außenluftanteil stets separat auszuweisen und zu dokumentieren.

Hygienischer vs. thermischer Luftwechsel

In der Auslegungspraxis begegnen Planende regelmäßig der Situation, dass zwei unterschiedliche Anforderungen zu unterschiedlichen Volumenströmen führen: die hygienische Mindestversorgung einerseits und die Abfuhr thermischer Lasten andererseits. Beide Anforderungen sind unabhängig voneinander zu berechnen; der jeweils größere Wert ist maßgebend.

Der hygienische Luftwechsel ergibt sich – wie im vorigen Abschnitt dargestellt – aus der Personenanzahl, der geforderten Raumluftqualitätskategorie (nach DIN EN 16798-1) und den geltenden Arbeitsstättenregeln (ASR A3.6). Er stellt sicher, dass CO₂-Konzentrationen und Schadstoffgehalte unter den normativ festgelegten Grenzwerten bleiben. Der Pettenkofer-Wert von 1.000 ppm CO₂ dient historisch als Orientierungsgröße; DIN EN 16798-1 orientiert sich an differenzierteren Kriterien, die Schadstoffquellen und Raumemissionen einschließen.

Der thermische Luftwechsel leitet sich aus der Kühllast des Raumes ab. Wenn ein Raum durch interne Lasten (Personen, Geräte, Beleuchtung) und externe Lasten (solare Einstrahlung, Transmissionswärme) erhitzt wird und die Lüftungsanlage zur Kühlung genutzt werden soll, muss die zugeführte Luft die Wärmelast abführen können. Die Grundformel lautet:

V˙therm=Q˙K/(ρ×cp×ΔT)V̇_{therm}\; = \;Q̇_K\; / \;(ρ \;× c_p × \;ΔT)

Mit:

  • Q˙KQ̇_K = abzuführende Kühllast [W]
  • ρ = Luftdichte ≈ 1,2 kg/m³
  • cpc_p = spezifische Wärmekapazität der Luft ≈ 1.005 J/(kg·K)
  • ΔT = Temperaturdifferenz zwischen Raumluft und Zuluft [K]

Berechnungsbeispiel: Ein Besprechungsraum hat eine berechnete Kühllast von 1.800 W. Die Zuluft wird mit 18 °C eingeblasen, die Raumlufttemperatur beträgt 26 °C → ΔT = 8 K.

V˙therm=1.800/(1,2×1.005×8)1.800/9.6480,187m3/s=672m3/hV̇_{therm} \; = \;1.800 \;/ \;(1,2 \;× \;1.005 \;×\; 8) \;≈\; 1.800 \;/ \;9.648\; ≈ \;0,187 \;m³/s \;= \;672 \;m³/h

Der thermische Volumenstrom von 672 m³/h übersteigt den hygienischen Mindestbedarf von 320 m³/h deutlich. Damit ist der thermische Luftwechsel maßgebend; die Anlage ist auf 672 m³/h auszulegen. Die hygienische Mindestanforderung ist bei diesem Volumenstrom automatisch erfüllt.

In der umgekehrten Situation – wenn die Kühllast gering ist und der hygienische Bedarf überwiegt – ist der hygienische Volumenstrom auslegungsbestimmend. Bei gut gedämmten Gebäuden mit wenigen internen Lasten (z. B. kleinen Büros in Passivhäusern) kann der hygienische Bedarf den thermischen Bedarf dauerhaft übertreffen. In solchen Fällen empfiehlt sich eine Bedarfsregelung (Demand Controlled Ventilation, DCV) mit CO₂-Sensoren, um den Volumenstrom bedarfsgerecht zu reduzieren und Energie zu sparen – ein Ansatz, der von DIN EN 16798-3 im Kontext der Lüftungsstrategie beschrieben wird.

VDI 2078 (Berechnung der Kühllast und der Raumtemperaturen von Räumen und Gebäuden) liefert die normativen Grundlagen für die thermische Auslegung. Bei der Auslegung ist zu beachten, dass der thermische Luftwechsel von der Zulufttemperatur abhängt, die ihrerseits durch das Lüftungskonzept (freie Kühlung, Kompressorkältemaschine, Wärmerückgewinnung) beeinflusst wird. Ein Absenken der Zulufttemperatur unter 16 °C kann zwar den erforderlichen Volumenstrom reduzieren, birgt jedoch das Risiko von Zugerscheinungen im Aufenthaltsbereich, insbesondere bei Deckeneinblasanlagen.

Luftwechsel und Raumluftqualität (CO₂ als Indikator)

Kohlenstoffdioxid (CO₂) gilt in der lüftungstechnischen Planungspraxis als der am häufigsten verwendete Surrogat-Indikator für die allgemeine Raumluftqualität. Der Mensch produziert im Ruhezustand etwa 20 l/h CO₂, bei leichter körperlicher Tätigkeit bis zu 50 l/h. Da CO₂ relativ einfach messbar ist, direkt mit der Personenbelegung korreliert und keine eigene Gesundheitsgefährdung bei typischen Innenraum-Konzentrationen darstellt, eignet es sich als Leitkennzahl für den hygienischen Lüftungsbedarf.

Der sogenannte Pettenkofer-Wert von 1.000 ppm CO₂ (entspricht einem Anteil von 0,1 Vol.-%) wurde bereits im 19. Jahrhundert von Max von Pettenkofer als Grenzwert für akzeptable Raumluft eingeführt. Dieser Wert ist in der gültigen Normung zwar nicht mehr explizit als Grenzwert festgeschrieben, dient aber weiterhin als Orientierungsgröße. DIN EN 16798-1 definiert akzeptable CO₂-Gehalte über die IDA-Kategorien implizit: IDA 1 entspricht einer CO₂-Konzentration, die weniger als 400 ppm über dem Außenluftgehalt liegt (Außenluft enthält derzeit ca. 420 ppm); IDA 4 toleriert Differenzwerte bis über 1.200 ppm.

Die Berechnung des erforderlichen Außenluftvolumenstroms aus der CO₂-Bilanz erfolgt mit der folgenden Massenstrombilanz:

V˙ODA=nPers×qCO2/(cica)V̇_{ODA} \;= \;n_{Pers} \;× \;q_{CO₂} \;/\; (c_i\; –\; c_a)

Mit:

  • nPersn_{Pers} = Personenanzahl
  • qCO2q_{CO₂} = CO₂-Produktion je Person [m³/h], typisch 0,02 m³/(h·Person) im Büro
  • cic_i = maximale zulässige Innenraumkonzentration [m³/m³], z. B. 0,001 (= 1.000 ppm)
  • cac_a = CO₂-Konzentration der Außenluft [m³/m³], derzeit ca. 0,00042 (≈ 420 ppm)

Berechnungsbeispiel: Für 8 Personen im Besprechungsraum, Zielwert 1.000 ppm, Außenluft 420 ppm:

V˙ODA=8×0,02/(0,0010,00042)=0,16/0,00058276m3/hV̇_{ODA} \; =\; 8 \;× \;0,02 \;/\; (0,001 \;–\; 0,00042) \;=\; 0,16 \;/ \;0,00058 \;≈ \;276 \;m³/h

Dieser Wert liegt unter dem nach DIN EN 16798-1 ermittelten hygienischen Mindestvolumenstrom von 320 m³/h – die normative Auslegung nach Personenanzahl ist in diesem Fall konservativer und berücksichtigt neben CO₂ auch andere Raumemissionen (VOC, Bioeffluenten). Bei der Auslegung sind stets beide Ansätze zu prüfen und der größere Wert zu verwenden.

In der Praxis werden CO₂-Sensoren zunehmend zur bedarfsgeführten Lüftungsregelung (DCV) eingesetzt. Dabei wird der Volumenstrom in Abhängigkeit der gemessenen CO₂-Konzentration geregelt – bei geringer Belegung wird der Volumenstrom reduziert, bei Vollbelegung erhöht. Voraussetzung ist eine korrekte Platzierung der Sensoren: Sie sollten sich im Aufenthaltsbereich auf ca. 1,0–1,5 m Höhe befinden, nicht im direkten Zuluftstrom oder in Abluftschächten. Die VDI 3803 enthält ergänzende Hinweise zur Sensorpositionierung in raumlufttechnischen Anlagen.

CO₂-Messgeräte für Innenräume – sogenannte CO₂-Ampeln – sind seit der COVID-19-Pandemie auch in der öffentlichen Wahrnehmung präsent. Für planerische Zwecke sind NDIR-Sensoren (nicht-dispersive Infrarotmessung) zu bevorzugen, da sie stabiler und langzeitgenauer arbeiten als elektrochemische Sensoren. → Weiterführend: [CO₂-Konzentration und Raumluftqualität]

Typische Planungsfehler und Bewertungsgrenzen

Die korrekte Auslegung des Luftwechsels scheitert in der Praxis regelmäßig an einer kleinen Zahl immer wiederkehrender Fehler. Diese lassen sich in vier Kategorien einteilen: Geometriefehler, Volumenstromfehler, Normanwendungsfehler und Bewertungsgrenzen der Luftwechselzahl als Kenngröße.

Geometriefehler: Der häufigste Einzelfehler ist die Verwendung des Bruttovolumens statt des Nettovolumens für VRV_R. Einbauten wie Serverracks, Schaltschrankinseln oder abgehängte Decken reduzieren das effektiv zu belüftende Luftvolumen. Bei abgehängten Decken mit Installationsraum oberhalb liegt das aktive Raumvolumen oft 15–25 % unter dem Rohbauvolumen. Wer mit dem Rohbauvolumen rechnet, unterschätzt den tatsächlichen Luftwechsel im Aufenthaltsbereich.

Volumenstromfehler: In Anlagen mit Umluftbetrieb wird gelegentlich der Gesamtvolumenstrom (Außenluft + Umluft) in die Luftwechselformel eingesetzt. Das führt zu einer rechnerisch zu hohen Luftwechselzahl. Hygienisch maßgebend ist ausschließlich der Außenluftvolumenstrom. Ähnliches gilt für Überdruckräume oder Labors: Der Abluftvolumenstrom kann dort aus Sicherheitsgründen größer sein als der Zuluftvolumenstrom – für die Luftwechselberechnung ist der Zuluftanteil zu verwenden.

Normanwendungsfehler: Die Kategorien IDA 1 bis IDA 4 nach DIN EN 16798-1 sind Eingangsparameter für die Energiebewertung von Gebäuden – sie sind kein Planungsziel, das beliebig gewählt werden kann. In Arbeitsstätten überlagert die ASR A3.6 als öffentlich-rechtliche Anforderung die Norm. In Wohngebäuden gilt DIN 1946-6 mit eigenen Lüftungsstufen. Bei der Auslegung ist stets zu prüfen, welches Regelwerk für den konkreten Anwendungsfall verbindlich gilt.

Bewertungsgrenzen der Luftwechselzahl: Die Luftwechselzahl allein sagt nichts darüber aus, ob die Zuluft tatsächlich im Aufenthaltsbereich ankommt. Eine hohe Luftwechselzahl mit ungünstiger Luftführung (z. B. Kurzschluss zwischen Zuluftauslass und naheliegendem Abluftventil) kann trotz rechnerisch ausreichendem Volumenstrom zu einer unzureichenden Luftversorgung der Personenaufenthaltszone führen. Die Luftwechselzahl ist daher stets im Kontext des Luftführungsprinzips (Misch-, Verdrängungs- oder Quelllüftung) zu bewerten. → Weiterführend: [Luftführung: Mischströmung, Verdrängung und Quelllüftung]

In Gebäudezertifizierungsverfahren (DGNB, LEED, WELL) wird die Luftwechselzahl als eine von mehreren Kenngrößen verwendet; als alleiniges Bewertungsmerkmal ist sie dort nicht ausreichend. Bei der Auslegung nach WELL Building Standard v2 werden beispielsweise Volumenstrom, Außenluftrate, Filtration, Schadstoffmessung und Raumluftbewegung gemeinsam bewertet – der Luftwechsel ist nur ein Teilaspekt.

Fazit

Der Luftwechsel ist eine zentrale Planungsgröße in der Raumlufttechnik, die jedoch nur im Zusammenspiel mit Raumgeometrie, Nutzungsprofil, Normvorgaben und Luftführungsprinzip korrekt beurteilt werden kann. Die Grundformel n = V̇ / VRV_Rist einfach; die normkonforme Auslegung erfordert die Kenntnis der jeweils anwendbaren Regelwerke und die Unterscheidung zwischen hygienischem und thermischem Auslegungskriterium. Maßgebend ist stets der größere der beiden Volumenströme.

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